Gemeinsamer Unterricht

An unserer Schule erhalten die Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Bedarf pädagogische und sonderpädagogische Förderung.

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Vier FörderschullehrerInnen leisten:

*Unterstützung und Beratung der Klassen- und Fachlehrer hinsichtlich der Unterrichtsgestaltung und der unterrichtsimmanenten sonderpädagogischen Förderung

*Begleitung des Klassenunterrichts

*direkte Förderung für die Schaffung fehlender Lernvoraussetzungen in den schulischen Lernbereichen

*Durchführung spezieller Förderstunden zur Vor- und Nachbereitung von Unterrichtsinhalten

*Erstellen und Fortschreiben von sonderpädagogischen Förderplänen

*Unterrichtsbegleitende Diagnostik und Fortschreibung der sonderpädagogischen Gutachten

(vgl. „Handreichung für den Gemeinsamen Unterricht“ TMBWK, 2014)