Lernen in heterogenen Lerngruppen

Das Lernen bis einschließlich Klassenstufe 8 erfolgt in festen heterogenen Lerngruppen. Dabei erhalten Schüler*innen eine individuelle Förderung entsprechend ihrer Förderschwerpunkte. Lernschwächen und Förderplänen werden wir ebenso gerecht wie Begabungen und Talenten. Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten zudem gezielte Förderung durch Förderschullehrer*innen.
Bereits ab der Klassenstufe 5 bieten wir den Schüler*innen durch differenzierte Materialien an, auf unterschiedlichem Niveau ihren Schwierigkeitsgrad selbst zu wählen. Ab Klassenstufe 7 teilen wir die Schüler*innen vorrangig in den Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Englisch in schulabschlussbezogene Anspruchsebenen ein. Diese orientieren sich an den Inhalten der Thüringer Lehrpläne für die Haupt- und Regelschule sowie das Gymnasium. Bis Klassenstufe 8 können diese in jedem Fach und in jedem Schulhalbjahr entsprechend der Einschätzungen der Fachlehrer*innen sowie den Wünschen und Belangen der Schüler*innen und Eltern angepasst werden. Dazu führen wir ab dem zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 6 regelmäßige Schullaufbahngespräche, in denen die Einstufung in die Anspruchsebenen mit den Schüler*innen und Eltern gemeinsam beraten werden. Anhand der Einstufungen ergibt sich das schulabschlussbezogene differenzierte Lernen ab Klassenstufe 7 zum Zweck der Orientierung innerhalb der unterschiedlichen Anforderungen, welche die jeweilige Schullaufbahn mit sich bringt.
Förderschullehrer*innen an unserer Schule leisten:
- Beratung der Klassen- und Fachlehrer hinsichtlich der Unterrichtsgestaltung und der unterrichtsimmanenten sonderpädagogischen Förderung
- Begleitung des Klassenunterrichts
- Direkte Förderung für die Schaffung fehlender Lernvoraussetzungen in den schulischen Lernbereichen
- Durchführung spezieller Förderstunden zur Vor- und Nachbereitung von Unterrichtsinhalten
- Erstellen und Fortschreiben von sonderpädagogischen Förderplänen
- Unterrichtsbegleitende Diagnostik und Fortschreibung der sonderpädagogischen Gutachten