Hausordnung

So viel Freiheit wie möglich

So viel Grenzen wie nötig

Unsere Schule

– Ein Ort des Lernens und des Wohlfühlens für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Gäste –

Die Hausordnung ist ein schulinternes Instrument im Interesse von SchülerInnen und LehrerInnen: 

1. Schulweg

Für den Schulweg gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Alle SchülerInnen und LehrerInnen müssen den direkten Weg zur Schule nehmen, damit im Falle eines Unfalls die Versicherung den entstandenen Schaden trägt.

2. Vor Beginn des Unterrichts

Die erste Unterrichtsstunde beginnt um 8.00 Uhr. Ab 7.45 Uhr ist Einlass ins Schulgebäude. Bei schlechtem Wetter erfolgt der Einlass bereits früher. SchülerInnen, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, benutzen die Fahrradständer auf dem Wirtschaftshof vor der Schule. Das Schulgelände darf wegen Unfallgefahr nicht befahren werden.

3. Unterrichtsbeginn

Der Zugang zur Schule erfolgt für alle SchülerInnen ausschließlich über die Hauseingänge auf dem Schulhof. Die Eingangstüren zum Schulgebäude werden um 7.45 Uhr geöffnet. Die Benutzung des Haupteinganges ist nur dem schulischen Personal und unseren Gästen gestattet. Die Lehrerinnen und Lehrer schließen 7.45 Uhr die Unterrichtsräume auf. Der Unterricht beginnt pünktlich. Wenn ein Lehrer nicht zum Unterricht kommen sollte, meldet die KlassensprecherIn oder seine StellvertreterIn dies nach fünf Minuten im Sekretariat. SchülerInnen, die zu spät kommen, dürfen den Unterricht nicht mehr stören und melden sich im Sekretariat.

4. Während der Unterrichtszeiten 

Jede Klasse entwickelt in Zusammenarbeit mit LehrerInnen, insbesondere mit der KlassenlehrerIn eigene Regeln, an die sich alle Mitglieder der Klasse halten, sowie Maßnahmen bei Nichteinhaltung. Die Regeln und Konsequenzen werden im Klassenraum ausgehängt. Jede Klasse gestaltet ihren Raum mit Ergebnissen von Projektarbeiten etc., damit sich alle SchülerInnen und LehrerInnen dort wohlfühlen. Bei größeren Umgestaltungen ist das Einverständnis der SchulleiterIn und die Absprache mit dem Hausmeister Voraussetzung. Essen und Trinken ist grundsätzlich nur in den Pausen erlaubt. Für Ordnung und Sauberkeit ist jeder und jede selbst verantwortlich und alle tragen zu einem Wohlfühlklima bei. Schulgebäude, Einrichtung und Lehrmittel sind nicht unser Eigentum. Es muss sorgfältig damit umgegangen werden. Wer Beschmutzungen oder Beschädigungen verschuldet, ist zu Schadensersatz verpflichtet. Alle SchülerInnen und LehrerInnen bemühen sich um verantwortungsbewussten Umgang mit Energie und Abfall. Mülleimer in den Unterrichtsräumen sind nur für Papierabfälle und Kunststoffabfälle vorgesehen. Der Restmüll wird über die Müllboxen auf den Schulhausgängen entsorgt.

5. Verhalten im Schulhaus

Alle verhalten sich im Schulhaus höflich, freundlich, rücksichtsvoll und achtsam. Die erste große Pause verbringen die SchülerInnen grundsätzlich auf dem Schulhof. Den Anweisungen der aufsichtsführenden SchülerInnen und LehrerInnen ist Folge zu leisten. Die Grenzen des Schulgeländes werden den SchülerInnen durch die KlassenlehrerInnen mitgeteilt. Nur in den vorgesehenen Bereichen dürfen sich die SchülerInnen aufhalten. Ballspiele sind nur auf dem Platz vor der Turnhalle erlaubt. Bei widrigen Witterungsverhältnissen wird abgeklingelt und in diesem Fall bleiben alle SchülerInnen mit den LehrerInnen im Raum bzw. im Schulhaus. Während der Unterrichtszeiten dürfen die SchülerInnen das Schulgelände nicht verlassen. Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und Rauschmitteln ist verboten. Im gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot. Respektloses, intolerantes und gewaltverherrlichendes Verhalten jeglicher Art und das Tragen entsprechender Kleidung und Symbole wird von unserer Schulgemeinschaft nicht geduldet. Während der Mittagspause ist der Aufenthalt im Schulhaus (Untergeschoss und 1. Etage) als auch auf dem Pausenhof gestattet. Genutzte Räumlichkeiten sind sauber und ordentlich zu verlassen. Während der Mittagspause dürfen die SchülerInnen ab Klassenstufe 10, entsprechend § 48 ThürSchulO, das Schulgelände verlassen. Es ist sicherzustellen, dass der nachfolgende Unterricht pünktlich beginnen kann.

6. Nach dem Unterricht 

Jede Klasse verlässt ihren Raum in einem ordentlichen Zustand. Dazu gehören auch das Säubern der Tafel und Tafeleimer, das Einsammeln von Papier und das Schließen der Fenster, das Hochstellen der Stühle. Nach Unterrichtsschluss verlassen die SchülerInnen sogleich das Schulgelände. Das Verlassen des Schulgebäudes erfolgt für alle SchülerInnen ausschließlich über die Hauseingänge auf dem Schulhof. Die Benutzung des Haupteinganges ist nur dem schulischen Personal und unseren Gästen gestattet.

7. Handynutzung und Nutzung anderer mobiler Geräte 

Das Handy verbleibt im Unterricht lautlos und nicht sichtbar in der Schultasche. Eine Benutzung des Handys im Unterricht bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Lehrer / der Lehrerin. Diese Genehmigung sollte nur im Ausnahmefall erfolgen. Es gilt generelles Aufnahme- und Fotoverbot.

8. Kommunikationsprogramme

Unsere Schule nutzt zur Kommunikation zwischen LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern das Programm Edupage. Für Videokonferenzen dient die Thüringer Schulcloud.

9. Kleidung

SchülerInnen achten auf einen angemessenen Kleidungsstil. Dies gilt insbesondere auch für Prüfungen und bei Feierlichkeiten.

10. Sanitäre Anlagen

Das Aufsuchen sanitärer Anlagen erfolgt in den Pausen. Nur in dringenden Fällen ist dies auch im Unterricht möglich. Das Lehrpersonal gibt hierzu die Erlaubnis. Auf Ordnung und Sauberkeit ist zu achten. Eine unsachgemäße Benutzung von Handtuch – und Toilettenpapier ist strikt untersagt.

11. Verschiedenes 

Unfälle und Sachschäden werden sofort den zuständigen LehrerInnen und dem Sekretariat gemeldet. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Plakate und Aushänge dürfen nur mit Zustimmung der SchulleiterIn angebracht werden. Fehlt eine SchülerIn durch Erkrankung, ist die Schule bis 8. 00 Uhr telefonisch oder über Edupage zu informieren. Bei begründeten Freistellungen vom Unterricht muss vorher durch die Erziehungsberechtigten eine Beurlaubung bei der KlassenleiterIn beantragt werden (Formular–Homepage–Service). Eine Freistellung erfolgt prinzipiell nur in Ausnahmefällen.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung gelten die rechtlichen Bestimmungen des Thüringer Schulgesetzes.

Diese Schulordnung gilt für zwei Jahre oder bis eine neue festgelegt wird. 

Erfurt, den 25. April 2022 

gez. Osburg 
Schulleitung